Preise

Energieausgleich

Abgerechnet wird je nach Leistung

Heilpraktikerleistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Die Kosten hierfür werden von privaten Krankenkassen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker meist zu weiten Teilen übernommen, nicht jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen,

wobei hier die IKK Südwest eine Ausnahme bildet.

Diese übernimmt zur Zeit die Kosten meiner Behandlungen in Höhe von 5 x 30 EUR im Jahr.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse über eine Kostenerstattung.